Der Bundesrat hat beschlossen, die Leistung bei der Motorrad-Kategorie «A beschränkt» zu erhöhen – von heute 25 auf 35 Kilowatt.
Dies ist eine Anpassung an die Führerschein-Klasse A2, welche in Europa eingeführt wurde. Sie erfolgt aus praktischen und juristischen Gründen.
Die Motorradindustrie hat die Produktion auf Einstiegsmodelle mit 35 kW Leistung verlegt, weshalb auf dem Markt keine neuen 25-kW-Maschinen mehr angeboten werden. Dies benachteiligt schweizerische Motorradfahrende gegenüber jenen aus den Nachbarländern. Eine Drosselung der Leistung der 35-kW-Motorräder durch die Importeure wäre technisch zwar denkbar, rechtlich hingegen unzulässig. Dies würde gegen die künftige «Antitampering»-Gesetzgebung verstossen, welche besagt, dass an genehmigten Fahrzeugtypen keine Änderungen mehr bezüglich Motorleistung, Verbrauch, Abgasverhalten etc. vorgenommen werden dürfen.
Die heute beschlossenen Anpassungen treten am 1. April 2016 in Kraft.