Frühlingsausstellung 2020

Frühlingsausstellung 2020

Frühlingsausstellung 2020

Kawasaki Neuheiten 2020

 – wie für dich gemacht –

 Unser motiviertes und aufgestelltes Team heisst dich am 28. + 29. März 2020 ganz herzlich willkommen. Erlebe mit uns

Faszination
Leidenschaft
Emotionen

des Zweiradfahrens mit unseren Top-Produkten der Marken KAWASAKI, KYMCO und BETA

 

Komm vorbei
um zusammen mit uns in die Töff-Saison 2020 zu starten !

Samstag 28. März 2020            10:00 – 18:00 Uhr

Sonntag  29. März 2020            10:00 – 17:00 Uhr

mit Festwirtschaft und Probefahren

 

Sidecar-Cross-Team Hofmann

Fabian Hofmann & Marius Strauss

Autogrammstunde mit dem

Sidecar-Cross-Team Hofman

Fabian Hofmann & Marius Strauss
Samstag 13:00 – 14:00 Uhr

Alle Neuheiten und die gesamte Kawasaki Palette stehen zur Probefahrt bereit 

Als KAWASAKI-Center mit über 300 m2 Showroom bieten wir unseren Kunden eine
grosse Auswahl von Motorrädern und Roller, sowie passend dazu ein umfassendes Angebot an Motorradbekleidung, Helmen und Zubehör vieler Qualitätsmarken.

 

In unserem Bekleidungs-Shop habt ihr die Möglichkeit, euch über die neusten Trends und Features zu informieren und diese natürlich auch
aus- und anzuprobieren.

 

Auch in diesem Jahr werden wir wieder einen Occasionsmarkt haben, in dem der eine oder andere sicher sein langersehntes Wunschmotorrad finden wird.

 

Das Zwei-Rad-Sport Team  freut sich auf euren Besuch

 


Nur noch 2020

Nur noch 2020

Nur noch 2020

REIF FÜR EINE GROSSE ?

DIREKT EINSTEIGEN NUR NOCH 2020 MÖGLICH!

25 +

 

Du bist mindestens 25 Jahre alt

Grosses Motorrad ?

 

Du möchtest ein grosses Motorrad ?

Nur noch 2020 !

 

Letzte Gelegenheit zum Direkteinstieg !

2020 ist letzte Gelegenheit
zum Direkteinstieg
in die unlimitierte Klasse!

FRAGEN & ANTWORTEN

Was ändert sich zum Jahreswechsel 2020/2021?
Ab dem 1. Januar 2021 wird es den bisherigen Direkteinstieg ab 25 Jahren zu den grossen, unlimitierten Motorrädern (mehr als 35 kW / 48 PS) der Führerausweis-Kategorie A nicht mehr geben.
Wer kann noch bis am 31. Dezember 2020 den Lernfahrausweis für den Direkteinstieg beantragen?
Der Direkteinstieg in die höchste Führerausweis-Kategorie A ist bis am Donnerstag, 31. Dezember 2020, noch für alle Personen ab 25 Jahren möglich. Wer am Donnerstag, 31. Dezember 2020, mindestens 25 Jahre alt ist und das Gesuch um den Führerausweis der Kategorie A (unbeschränkt) einreicht, kann noch vom Direkteinstieg profitieren.
Können Besitzer des Führerausweises der Unterkategorie A1 (125 cm3), die mindestens 25 Jahre sind, beim Erwerb der Kategorie A die praktische Prüfung erst im Jahre 2021 ablegen?
Können Inhaber des Führerausweises der Kategorie B (Auto), die mindestens 25 Jahre sind, beim Erwerb der Kategorie A die praktische Prüfung erst im Jahre 2021 ablegen?
Ja. Inhaber der Kategorie B, die den Lernfahrausweis der Kategorie A bis am 31. Dezember 2020 beantragen, können die zwölf Stunden Praktische Grundschulung und die praktische Prüfung 2020 oder erst im Jahre 2021 absolvieren.
Müssen praktische Grundschulung und praktische Prüfung für den Führerausweis der unlimitierten Kategorie A noch 2020 absolviert werden?
Nein. Die Beantragung des Lernfahrausweises der Kategorie A muss jedoch zwingend bis am 31. Dezember 2020 erfolgen.
Was für eine Übergangsregelung gilt für Besitzer der Kategorie A beschränkt (maximal 35 kW)?
Wer bis am 31. Dezember 2020 den Führerausweis der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW / 48 PS) erwirbt, kann nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis die kantonale Behörde um die prüfungsfreie Aufhebung der Leistungsbeschränkung ersuchen.
Was für eine Übergangsregelung gilt für Besitzer der Kategorie A beschränkt (maximal 35 kW)?
Wer bis am 31. Dezember 2020 den Führerausweis der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW / 48 PS) erwirbt, kann nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis die kantonale Behörde um die prüfungsfreie Aufhebung der Leistungsbeschränkung ersuchen.
Was für eine Übergangsregelung gilt für Besitzer des Führerscheins auf Probe der unlimitierten Kategorie A?
Wer am 31. Dezember 2019 Inhaber oder Inhaberin eines Führerausweises auf Probe der Kategorie A war und den ersten Weiterausbildungstag nach dem bis am 31. Dezember 2019 geltenden Recht oder den Weiterausbildungstag nach dem geltenden Recht besucht hat, kann nach dem Ablauf der Probezeit die kantonale Behörde um Erteilung des definitiven Führerausweises ersuchen. Die Weiterausbildung muss nicht innerhalb von zwölf Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe erfolgen.
Wie wird der Einstieg in die unlimitierte Kategorie A ab dem 1. Januar 2021 erfolgen?
Wer den Lernfahrausweis der Kategorie A nicht bis 31. Dezember 2020 beantragt hat, muss ab 2021 – egal, ob die Person 18, 25 oder mehr Jahre alt ist – zuerst zwei Jahre lang den Führerausweis der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW/48 PS) besitzen, darf in dieser Zeit keine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht begangen haben, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat, und muss beim Aufstieg in die nächsthöhere Kategorie erneut eine Prüfung ablegen. Die praktische Grundschulung muss nur noch einmal absolviert werden. Sie dauert für alle Kategorien (A1, A beschränkt, A) zwölf Stunden.